Auftragswesen

Zusammenfassung

Wie auch in der bildenden Kunst waren in der Musik staatliche Aufträge ein wichtiges Mittel zur Lenkung der künstlerischen Produktion. Sie dienten zugleich der Existenzsicherung der Künstler wie ihrer Bindung an den Herrschaftsapparat.

Zum Auftragswesen in den 1950er Jahren

Bereits in den frühen Jahren der Existenz der DDR setzte der Staat erhebliche Mittel für Auftragskompositionen ein, die von 1951 an von der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten (Stakuko), seit 1954 dann vom Ministerium für Kultur (MfK) bereitgestellt wurden.

Während die Stakuko ihre Mittel selbst vergab, lief die Vergabe später über den Komponistenverband. Die Stakuko nutzte ihre Position, um bestimmte Gattungen und Themen zu fördern. Das geht etwa aus einem Arbeitspapier der Abteilung Musik der Stakuko hervor, das Abteilungsleiter Rudolf Hartig am 12. Mai 1953 der Abteilung Kultur des ZK der SED zukommen ließ. Darin heißt es:

„Es sind vordringlich Sinfonien und Opern in Auftrag zu geben, die die Heimatliebe, den Patriotismus und bedeutende Ereignisse aus Vergangenheit und Gegenwart unseres Volkes zum Inhalt haben. Hierbei ist die Form der sinfonischen Dichtung stark zu fördern.“1[o. A.]: Über die Entwicklung der Musikkultur in der Deutschen Demokratischen Republik, Typoskript, o. D., mit handschriftlichem Vermerk „Gen. Lahl, 12. 5. 53 Hartig“, SAPMO, DY 30/85131, Bl. 76 ff.; zitiert in: Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 185, sowie in ders.: Anleitung und Kontrolle – Arbeitsbedingungen für junge Komponisten in der DDR der 50er Jahre und deren Folgen, in: Michael Berg, Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 23–36, 27.

Der Empfänger des Schreibens, Hermann Lahl, war damals in der Abteilung Schöne Literatur und Kunst des ZK der SED als Instrukteur tätig. Dem entsprach die im Oktober 1953 vorgenommene Auftragsplanung für das Jahr 1954. Demnach wurden von der Stakuko Aufträge für folgende Werkgattungen erteilt: 7 Opern, Operetten und Ballette, 23 sinfonische Werke, 16 Chorkompositionen (Chöre, Chorzyklen, Kantaten und Oratorien), 15 Kompositionen für Kinder, Werke für Volksinstrumente, 8 größere Blasmusikwerke, mindestens 10 Massenlieder, 5 Kammermusikwerke und 22 Werke der Unterhaltungs- und Tanzmusik.2Hans-Georg Uszkoreit: Der staatliche Auftrag, ein Mittel zur Förderung des Musikschaffens, in: MuG 3 (1953), 385 f., 385; vgl. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 184, und ders.: Anleitung und Kontrolle – Arbeitsbedingungen für junge Komponisten in der DDR der 50er Jahre und deren Folgen, in: Michael Berg, Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 23–36, 27.

Thematisch folgte die Vergabe aktuellen politischen Entwicklungen. Als beispielsweise im Juli 1952 Walter Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED den ZK-Beschluss verkündete, „daß in der Deutschen Demokratischen Republik der Sozialismus planmäßig aufgebaut wird“, reagierte der Leiter der Abteilung Musik darauf, indem er in einer Kommissionssitzung erklärte, dass nun die „Hauptaufgabe“ des ganzen Musiklebens darin bestünde, den „Aufbau des Sozialismus“ zu unterstützen. Weiter dekretierte Hartig:

„Die Auftragsverteilung hat nach Themen zu erfolgen, die ebenfalls dem Aufbau dienen, also:
a) Der große Plan
b) Maxhütte
c) Aufbruch zum Sozialismus
d) Der neue Mensch
e) Wir schützen die Heimat
u. ähnliche; insbesondere sind Maßnahmen zur Schaffung einer zeitnahen Volksoper, die die neue Einstellung zur Arbeit behandelt, zu treffen.“3Rudolf Hartig (Unterzeichner): Die nächsten Aufgaben auf dem Gebiete der Musik, Typoskript, 10. 8. 1952, Vorlage der Abteilung Musik für eine Sitzung der Kommission der Stakuko, Bundesarchiv, DR 1/6204.

Der politische Kurswechsel von 1952 konnte sogar unmittelbare Konsequenzen für die Textvorlage eines Auftragswerkes haben. Das Protokoll einer Arbeitsbesprechung der Abteilung Musik der Stakuko dokumentiert die folgende Aussage einer Sachbearbeiterin bezüglich zweier Aufträge an Ottmar Gerster: zur Komposition eines einsätzigen Orchesterwerkes mit dem Titel Aufbruch sowie zur Komposition einer Kantate der Republik auf einen Text von Heinz Rusch:4Zu diesen Aufträgen siehe Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 181, sowie ders.: Anleitung und Kontrolle – Arbeitsbedingungen für junge Komponisten in der DDR der 50er Jahre und deren Folgen, in: Michael Berg, Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 23–36, 28. „Prof. Gerster hat Thema ‚Aufbruch‘ zugeschickt bekommen. Anweisung ist erfolgt, daß der Schluß von Rusch’s Text im Hinblick auf die neue Linie geändert wird.“5[o. A.]: Protokoll zur Arbeitsbesprechung vom 2. und 4. 8 .52 der Abt. Musik, Bundesarchiv, DR 1/6198.

Neben Kompositionsaufträgen schrieb die Stakuko auch Wettbewerbe aus. Beispielsweise wurden im Juli 1952 Preise für „Unterhaltungs- und Tanzmusik“ ausgesetzt,6MuG 2 (1952), 235; vgl. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 176 f. was man auch hier mit einer politischen Zielstellung – einer Warnung vor „Kosmopolitismus“ – verband.7Vgl. Toby Thacker: Music after Hitler, 1945–1955, Aldershot/Burlington 2007, 187.

Wie Daniel Zur Weihen ermittelte, bestand ein generelles Problem der zentralen Auftragserteilung im Fehlen der Anbindung an die kompositorische Praxis.8Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 181, Anm. 395, sowie ders.: Anleitung und Kontrolle – Arbeitsbedingungen für junge Komponisten in der DDR der 50er Jahre und deren Folgen, in: Michael Berg, Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 23–36, 28, Anm. 21. Dem wurde nach der Bildung des Ministeriums für Kultur im Januar 1954 versucht, durch die Übertragung der Auftragserteilung an den Komponistenverband abzuhelfen. Mit Ausnahme weniger Staatsaufträge war nun für Kompositionsaufträge der VDK bzw. ab 1972 der VKM zuständig. Gleichwohl blieb ein Anspruch auf kulturpolitische Zielvorgaben bei der Auftragsvergabe auch weiterhin beim Ministerium bestehen.9Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 230 f. Ohnehin hatte sich durch die Bildung des MfK nur wenig an der auf staatlicher Ebene angesiedelten Kunstadministration geändert.

In den Jahren 1953–1955 erhielten 150 Komponisten, darunter auch einige aus Westdeutschland, Aufträge zur Schaffung neuer Werke, wobei die Auswahl überwiegend auf Vorschlag der Bezirksverbände des VDK erfolgte: 6 Opern, 3 Operetten, 3 Ballette, 39 Sinfonien, sinfonische Suiten und sinfonische Dichtungen, 7 Instrumentalkonzerte, 16 Kammermusikwerke, 10 Kantaten, 6 Kunstlieder und Kunstlieder-Zyklen, 14 Massenlieder, 13 Werke der Blasmusik, 24 Werke für Volksmusikinstrumente und Schulorchester, 12 Kompositionen der Tanz- und Unterhaltungsmusik. Bei diesen Zahlen blieben die Aufträge der Betriebe, des Rundfunks, des Films und gesellschaftlicher Organisationen unberücksichtigt.10Hans-Georg Uszkoreit: Komponisten schaffen im Auftrage des Volkes, in: MuG 6 (1956), 47–50.

Bereits im Januar 1952 wurde vorgeschlagen, eine „zentrale Auftragskommission“ zu schaffen, der Vertreter verschiedener Organisationen angehören sollten,11Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 178 f. doch erst im August 1953 gab es eine Anweisung zur Gründung einer zentralen Prämien- und Auftragskommission, der neben Vertretern der Stakuko Vertreter der Künstlerverbände, der DAK, der FDJ und des FDGB angehören sollten.12Angelika Reimer: Organe der Macht 1945–1954. Von der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung bis zur Gründung des Ministeriums für Kultur, in: Günter Feist, Eckhart Gillen und Beatrice Vierneisel (Hg.): Kunstdokumentation SBZ/DDR 1945–1990. Aufsätze, Berichte, Materialien, Köln 1996, 821–834, 830; vgl. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 180. Doch ist dieses Gremium offenbar kaum in Erscheinung getreten, und ab Anfang 1954, nach der Gründung des MfK, bildete der VDK, dem nunmehr die Auftragserteilung oblag, eine eigene Auftragskommission. Erneut im Jahr 1964 wurde es seitens des MfK für notwendig erachtet, „eine zentrale Auftragskommission zu bilden, die die wichtigsten Auftraggeber zusammenfaßt: das Ministerium für Kultur, den VDK, das Staatliche Rundfunkkomitee, den Bundesvorstand des FDGB und den Zentralrat der FDJ“.13Gerhard Brattke: Zum musikalischen Auftragswesen, in: MuG 14 (1964), 195–198, 197.

Spätestens ab 1954 erfolgte auch die Abnahme der Werke zunehmend in Zusammenarbeit mit dem VDK und der Sektion Musik der DAK.14Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 187.

Zum Auftragswesen seit den 1960er Jahren

Die Aufarbeitung des Auftragswesens über den von Daniel Zur Weihen untersuchten Zeitraum bis 1961 hinaus bleibt ein Desideratum der Musikforschung, auf das vor einigen Jahren bereits Michael Berg hingewiesen hat. Berg erhoffte sich von einer derartigen Untersuchung insbesondere Aufschlüsse über die ästhetischen Folgeerscheinungen der „Verflechtungen von künstlerischer Produktion und sogenanntem gesellschaftlichen Auftragwesen“, und er vermutete, dass dabei die Forschung auf Werke stoßen werde, „denen unter der Voraussetzung gesellschaftlicher Auftragserteilung (in sozusagen ‚doppelter Mimesis‘) die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Strukturen dennoch eingelagert ist“.15Michael Berg: Ambivalenzen eines noch nicht vollends geklärten Geschehens, in: ders., Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 1–21, 15.

Im Jahr 1962 erließ das MfK eine Verordnung zur „Veränderung der Arbeitsweise zur Entwicklung neuer Musikwerke“, die vor allem an die staatlichen Orchester gerichtet war und die Auftragsvergabe in die Verantwortung der Interpreten legte.16Ministerium für Kultur: Zur Verbesserung des Auftragswesens (Entwurf), Typoskript, 30. 4. 1963, Bundesarchiv, DR 1/56. Dadurch sollte das Problem gelöst werden, für Auftragswerke Aufführungsmöglichkeiten zu finden.17Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 234. Seitens des Ministeriums wurde damals kritisch eingeschätzt, dass die Fördermittel nach der bisherigen Regelung „mehr den Charakter einer sozialen Beihilfe“ hatten und weniger „zu einer echten Bereicherung des künstlerischen Schaffens“ geführt hätten.18Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 234. Nunmehr sollte die Auftragserteilung dazu führen, „neue, engere Beziehungen zwischen Auftraggeber und Komponist herzustellen“.19Gerhard Brattke: Zum musikalischen Auftragswesen, in: MuG 14 (1964), 195–198, 195. Die Komponisten sollten sich noch enger nach den Bedürfnissen der Praxis orientieren.

Ein Verbandsfunktionär zog im Herbst 1968 eine positive Bilanz der neuen Regelung des Auftragswesens. „Seit 1962, dem Jahr, in dem die staatlichen Orchester verpflichtet wurden, das sozialistische Musikschaffen durch Aufträge an die Komponisten zu fördern und diese Werke der Öffentlichkeit vorzustellen, haben sich die Beziehungen zwischen Komponisten und Auftraggebern enger gestaltet. In allen Orchestern unserer Republik sind Uraufführungen von Auftragswerken (natürlich auch von anderen) zum festen Bestandteil unserer Konzertpläne geworden. Waren es 1962 etwa 16 Uraufführungen, so wurden in der Spielzeit 1967/68 mehr als 100 Werke aus der Taufe gehoben.“20Horst Domagalla: Werktätige – Interpreten – Komponisten. Bemerkungen zum Auftragswesen, in: MuG 19 (1969), 79–82, 80.

1971 erläuterte der Kulturfunktionär Friedhelm Grabe, Mitglied des Rates des Bezirkes Potsdam und dort Leiter der Abteilung Kultur, in einem Aufsatz über das Auftragswesen, wie bei der Auftragsvergabe an Künstler ideologische Vorgaben geltend gemacht werden sollten:

„Die ideologischen Vorgaben zur Kunstentwicklung sind in Übereinstimmung mit den langfristigen Plänen der ideologischen Arbeit zu gestalten. Das bietet insbesondere Möglichkeiten, die Kunst und den Entstehungsprozeß von künstlerischen Arbeiten stärker für die Bewußtseinsentwicklung wirksam zu machen. […] Erforderlich ist die einheitliche Orientierung der staatlichen, gewerkschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Organe auf der Grundlage der Parteibeschlüsse. […] Die Beteiligung der Berufs- und Laienkünstler an der konzeptionellen Vorarbeit ist ein unerlässlicher Faktor ihrer Einbeziehung in den Prozeß der Planung und Leitung der Gesellschaft.“21Friedhelm Grabe: Gesellschaftliches Auftragswesen als Führungsinstrument, in: Weimarer Beiträge, Heft 8/1971; wiederabgedruckt in: Gisela Rüß (Hg.): Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED 1971–1974, Stuttgart 1976, 205–210 (Dok. 42), 207 f.

Am 29. Februar 1972 wurde in einer in Berlin gemeinsam vom Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler und dem Ministerium für Kultur veranstalteten Tagung zu Fragen des gesellschaftlichen Auftragswesens auf dem Gebiet der Musik eine Bilanz der Wirksamkeit der zehn Jahre zuvor vom Verband erlassenen Richtlinie gezogen. Als Aufgabe der nächsten Zeit galt es nunmehr, eine echte Beziehung zwischen den Auftraggebern und den Komponisten herzustellen. Dabei käme Interpreten als Auftraggeber bzw. als Vermittler gesellschaftlicher Aufträge eine hervorragende Funktion zu.22Gerhard Brattke: Stand und Aufgaben des Auftragswesens, in: MuG 22 (1972), 321–325.

In den folgenden Jahren gingen einzelne Bezirksverbände des Komponistenverbandes auch eigene Wege bei der Gestaltung des Auftragswesens. So wurde in Dresden zum Zweck der Koordinierung beim Rat des Bezirkes eine „Bezirksauftragskommission“ gebildet, der Vertreter aller wichtigen musikalischen Institutionen des Bezirkes angehörten. Als Auftraggeber der Aufträge fungierten Orchester, Ensembles, Theater, Musikschulen und andere staatliche Institutionen, in seltenen Fällen auch einzelne Instrumentalisten. In der Regel wurde zusätzlich zum Auftraggeber jeweils noch eine weitere öffentliche Institution in das Vertragsverhältnis einbezogen: der sogenannte „gesellschaftliche Partner“. In der Höhe der Honorare waren die Auftraggeber an die Honorarordnung gebunden, die den finanziellen Spielraum stark einschränkte. Nicht zuletzt aus dem Umstand, dass viele Verträge sehr präzise Angaben über die Länge der Werke enthalten, lässt sich die Vermutung ableiten, dass bisweilen für bereits fertiggestellte Kompositionen Aufträge nachgereicht wurden. Der langjährige Verbandspräsident Wolfgang Lesser bestätigte rückblickend, dass diese Praxis in der DDR gang und gäbe war: „Da man sich auch persönlich kannte, reichte es doch, beim Rundfunk, bei dem ‚Musikknaben‘ anzurufen und zu sagen: ‚Du hör mal, ich habe hier ein Stück, hast Du noch etwas im Fonds, daß Du das als Auftragswerk deklarieren kannst?‘ Sowas war möglich.“23Zitiert in: Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 439.

In Dresden wurde im Herbst 1975 an der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ auf Anregung der Bezirksauftragskommission ein „Zentrum zur Förderung junger Komponisten“ gegründet. In der entsprechenden Richtlinie hieß es dazu: „Jedes Mitglied des Zentrums kann jährlich einen Förderungsauftrag im Genre Kammer-, Vokal- bzw. Tanz- u. Unterhaltungsmusik erhalten. Die Werke werden, falls dem Komponisten kein Interpret zur Verfügung steht, durch Mitglieder der Hochschule für Musik uraufgeführt. Die Komposition hat der Spezifik des Hochschulensembles Rechnung zu tragen.“24Richtlinie des Zentrums zur Förderung der Jungen Komponisten im Bezirk Dresden, 1 .2. 1977, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand: Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler, Bezirksverband Dresden, 102; zitiert in: Lars Klingberg: Der Bezirksverband Dresden des Komponistenverbandes der DDR (Teil 2), in: Matthias Herrmann und Stefan Weiss (Hg.): Dresden und die avancierte Musik im 20. Jahrhundert. Teil III: 1966–1999, Laaber 2004, 31–65, 35. Im Jahr 1980 wurden vom Zentrum Kompositionsaufträge an acht Komponisten vergeben und zwei bereits früher erteilte Aufträge verlängert.25Wilfried Krätzschmar/Zentrum zur Förderung junger Komponisten des Bezirkes Dresden: Bericht 1980, Typoskript, SächsHStA, VKM, BV Dresden, 61; vgl. Lars Klingberg: Der Bezirksverband Dresden des Komponistenverbandes der DDR (Teil 2), in: Matthias Herrmann und Stefan Weiss (Hg.): Dresden und die avancierte Musik im 20. Jahrhundert. Teil III: 1966–1999, Laaber 2004, 31–65, 35.

Anmerkungen

  1. [o. A.]: Über die Entwicklung der Musikkultur in der Deutschen Demokratischen Republik, Typoskript, o. D., mit handschriftlichem Vermerk „Gen. Lahl, 12. 5. 53 Hartig“, SAPMO, DY 30/85131, Bl. 76 ff.; zitiert in: Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 185, sowie in ders.: Anleitung und Kontrolle – Arbeitsbedingungen für junge Komponisten in der DDR der 50er Jahre und deren Folgen, in: Michael Berg, Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 23–36, 27.
  2. Hans-Georg Uszkoreit: Der staatliche Auftrag, ein Mittel zur Förderung des Musikschaffens, in: MuG 3 (1953), 385 f., 385; vgl. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 184, und ders.: Anleitung und Kontrolle – Arbeitsbedingungen für junge Komponisten in der DDR der 50er Jahre und deren Folgen, in: Michael Berg, Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 23–36, 27.
  3. Rudolf Hartig (Unterzeichner): Die nächsten Aufgaben auf dem Gebiete der Musik, Typoskript, 10. 8. 1952, Vorlage der Abteilung Musik für eine Sitzung der Kommission der Stakuko, Bundesarchiv, DR 1/6204.
  4. Zu diesen Aufträgen siehe Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 181, sowie ders.: Anleitung und Kontrolle – Arbeitsbedingungen für junge Komponisten in der DDR der 50er Jahre und deren Folgen, in: Michael Berg, Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 23–36, 28.
  5. [o. A.]: Protokoll zur Arbeitsbesprechung vom 2. und 4. 8 .52 der Abt. Musik, Bundesarchiv, DR 1/6198.
  6. MuG 2 (1952), 235; vgl. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 176 f.
  7. Vgl. Toby Thacker: Music after Hitler, 1945–1955, Aldershot/Burlington 2007, 187.
  8. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 181, Anm. 395, sowie ders.: Anleitung und Kontrolle – Arbeitsbedingungen für junge Komponisten in der DDR der 50er Jahre und deren Folgen, in: Michael Berg, Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 23–36, 28, Anm. 21.
  9. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 230 f.
  10. Hans-Georg Uszkoreit: Komponisten schaffen im Auftrage des Volkes, in: MuG 6 (1956), 47–50.
  11. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 178 f.
  12. Angelika Reimer: Organe der Macht 1945–1954. Von der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung bis zur Gründung des Ministeriums für Kultur, in: Günter Feist, Eckhart Gillen und Beatrice Vierneisel (Hg.): Kunstdokumentation SBZ/DDR 1945–1990. Aufsätze, Berichte, Materialien, Köln 1996, 821–834, 830; vgl. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 180.
  13. Gerhard Brattke: Zum musikalischen Auftragswesen, in: MuG 14 (1964), 195–198, 197.
  14. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 187.
  15. Michael Berg: Ambivalenzen eines noch nicht vollends geklärten Geschehens, in: ders., Albrecht von Massow und Nina Noeske (Hg.): Zwischen Macht und Freiheit. Neue Musik in der DDR, Köln, Weimar und Wien 2004, 1–21, 15.
  16. Ministerium für Kultur: Zur Verbesserung des Auftragswesens (Entwurf), Typoskript, 30. 4. 1963, Bundesarchiv, DR 1/56.
  17. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 234.
  18. Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 234.
  19. Gerhard Brattke: Zum musikalischen Auftragswesen, in: MuG 14 (1964), 195–198, 195.
  20. Horst Domagalla: Werktätige – Interpreten – Komponisten. Bemerkungen zum Auftragswesen, in: MuG 19 (1969), 79–82, 80.
  21. Friedhelm Grabe: Gesellschaftliches Auftragswesen als Führungsinstrument, in: Weimarer Beiträge, Heft 8/1971; wiederabgedruckt in: Gisela Rüß (Hg.): Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED 1971–1974, Stuttgart 1976, 205–210 (Dok. 42), 207 f.
  22. Gerhard Brattke: Stand und Aufgaben des Auftragswesens, in: MuG 22 (1972), 321–325.
  23. Zitiert in: Daniel Zur Weihen: Komponieren in der DDR. Institutionen, Organisationen und die erste Komponistengeneration bis 1961. Analysen, Köln [u. a.] 1999, 439.
  24. Richtlinie des Zentrums zur Förderung der Jungen Komponisten im Bezirk Dresden, 1 .2. 1977, Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand: Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler, Bezirksverband Dresden, 102; zitiert in: Lars Klingberg: Der Bezirksverband Dresden des Komponistenverbandes der DDR (Teil 2), in: Matthias Herrmann und Stefan Weiss (Hg.): Dresden und die avancierte Musik im 20. Jahrhundert. Teil III: 1966–1999, Laaber 2004, 31–65, 35.
  25. Wilfried Krätzschmar/Zentrum zur Förderung junger Komponisten des Bezirkes Dresden: Bericht 1980, Typoskript, SächsHStA, VKM, BV Dresden, 61; vgl. Lars Klingberg: Der Bezirksverband Dresden des Komponistenverbandes der DDR (Teil 2), in: Matthias Herrmann und Stefan Weiss (Hg.): Dresden und die avancierte Musik im 20. Jahrhundert. Teil III: 1966–1999, Laaber 2004, 31–65, 35.

Autor:innen

Erwähnt in

Tagung zu Fragen des gesellschaftlichen Auftragswesens auf dem Gebiet der Musik in BerlinDer Kulturfunktionär Friedhelm Grabe äußert sich über ideologische Vorgaben bei der Auftragsvergabe an KünstlerIn einem Aufsatz in der SED-Zeitschrift „Einheit“ äußern sich die Kulturpolitiker Hans-Joachim Hoffmann und Werner Kühn zum künstlerischen AuftragswesenChorwesen

Zitierempfehlung

Lars Klingberg, Artikel „Auftragswesen“, in: Musikgeschichte Online, hg. von Lars Klingberg, Nina Noeske und Matthias Tischer, 2018ff. Stand vom 22.11.2022, online verfügbar unter https://mugo.hfm-weimar.de/de/topics/auftragswesen, zuletzt abgerufen am 14.11.2024.